Vererben an die Enkelkinder


Wenn die Großeltern an die Enkelkinder und nicht an die eigenen Kinder vererben möchten, sind einige Aspekte zu beachten.

So ist zunächst zu beachten, dass die Kinder durch die Erbeinsetzung der Enkelkinder enterbt werden und diesen deshalb ein Pflichtteilsanspruch zusteht.

Dass die Kinder den Pflichtteilsanspruch geltend machen, kann am besten dadurch verhindert werden, dass diese einen Pflichtteilsverzicht erklären. Dieser Pflichtteilsverzichtsvertrag ist zu Lebzeiten des Erblassers in dessen Anwesenheit vor einem Notar notariell zu beurkunden. Die verzichtenden Abkömmlinge werden in der Regel eine Abfindung verlangen, damit sie bereit sind, einen Pflichtteilsverzicht zu erklären.

Bereits zu Lebzeiten kann die Großmutter ihren Enkeln Vermögen schenken. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass minderjährige Enkel durch das Geschenk (Geldwerte; nicht aber Immobilieneigentum) einen „lediglich rechtlichen Vorteil“ erlangen müssen, sonst ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Weiterhin ist zu beachten, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche der Kinder entstehen können, weshalb eine Schenkung möglichst früh vorzunehmen ist. Hier besteht eine Abschmelzungsfrist von 10 Jahren. Bei Minderjährigkeit ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Eltern auf Grund ihrer elterlichen Sorge das Vermögen des minderjährigen Kindes verwalten, was nicht im Sinne der Großeltern sein dürfte. Deshalb sollte hier Vorsorge geschaffen werden, bspw. durch Bestimmung eines Ergänzungspflegers und/oder Anordnung der Testamentsvollstreckung.

Denkbar ist auch, dass das Kind als Alleinerbe eingesetzt wird, jedoch mit einem Vermächtnis zu Gunsten des Enkels beschwert wird. Dieses Vermächtnis kann nahezu den gesamten Nachlass ausmachen, so dass der tatsächliche Erbteil des Kindes weniger ist als der Pflichtteil. In diesem Fall müsste dann das Kind das Erbe ausschlagen, um den gesetzlichen Pflichtteil zu erhalten oder nach Annahme eine wirksame Anfechtung erklären.

Zu bedenken sind unter Umständen auch steuerrechtliche Aspekte.

Aufgrund der Vielzahl an denkbaren Varianten wird erkennbar, wie wichtig eine rechtzeitige Beratung durch eine Fachkanzlei ist.

signatur-artikel-nadine-becker