Strafrechtliche Verurteilung und Kündigung


Eine relevante strafrechtliche Verurteilung kann  eine erhebliche Indizwirkung für einen nachfolgenden Kündigungsschutzprozess haben.

Hat nämlich ein Strafgericht in nicht zu beanstandender Weise, einen Arbeitnehmer wegen einer für das Arbeitsverhältnis relevanten Straftat verurteilt, so kommt diesem Urteil erhebliche Indizwirkung zu.

Zwar sind die Feststellungen des Strafgerichts für ein Zivilgericht grundsätzlich nicht bindend, jedoch kann ein Strafurteil im Rahmen einer freien Beweiswürdigung durch das Arbeitsgericht herangezogen werden. Das strafgerichtliche Urteil kann im arbeitsgerichtlichen Prozess einem Urkundenbeweis gleichkommen.

Hielte das Urteil einer kritischen Prüfung stand, so könne im Einzelfall auch die Notwendigkeit einer erneuten Zeugenvernehmung entfallen.

Im maßgeblichen Verfahren Bundesarbeitsgericht BAG 23.10.2014 2 ZAR 865/13 hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Vorwurf gegen einen Lehrer wegen sexueller Belästigung einer 11-jährigen zu befassen. Das Bundesarbeitsgericht wies letztinstanzlich die Klage des Lehrers gegen seine Kündigung, unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung hin, ab.

Das Bundesarbeitsgericht stellte hierzu wie folgt klar:

Ein Zivilgericht darf sich, um eine eigene Überzeugung davon zu gewinnen, ob sich ein bestimmtes Geschehen zugetragen hat, auf ein dazu ergangenes Strafurteil stützen.

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann

Bundesarbeitsgericht BAG 23.10.2014 2 ZAR 865/13