Einsetzung des Erben muss hinreichend bestimmt sein


Das Oberlandesgericht Köln 09.07.2014, 2 Wx 188/14 hatte sich mit dem Fall der Erbeinsetzung

„Erbe solle werden, wer ihr in den letzten Stunden beistehe.“

zu befassen.

Das Oberlandesgericht sah in dieser Formulierung keine zulässige Erbeinsetzung, sondern das für die Bestimmung des Erben auslösende Ereignis.

Erblassern ist mit Hinweis auf diese Entscheidung dringend anzuraten, die Personen der Erben ausdrücklich und unmissverständlich zu bezeichnen. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich fundierten Rat einholen, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille auch wie gewollt umgesetzt wird.

signatur-artikel-nadine-becker

Oberlandesgericht Köln 09.07.2014, 2 Wx 188/14