Kein Extra-Entgelt für Papierrechnung


Kunden der Mobilfunkanbieter, welche für Ihre Papierrechnung ein Extra-Entgelt zahlen müssen, sollten ihren Anbieter auf die Entscheidung Bundesgerichtshof BGH III ZR 32/14 hinweisen.

Der Bundesgerichtshof stellt hierzu fest:

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.

Nach dieser Entscheidung darf durch die Anbieter kein Extra-Entgelt für eine Papierrechnung verlangt werden, dies auch nicht für den Fall, dass eine elektronische Rechnung angeboten wird.

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann