Urlaubsabgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis


Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung während des laufenden Arbeitsverhältnisses besteht nicht.

Der eine oder andere langzeiterkrankte Arbeitnehmer kommt auf den Gedanken, dass sein Arbeitgeber den von ihm nicht genommenen Urlaub als zusätzliche Zahlung während des laufenden Arbeitsverhältnisses, abzugelten habe. Völlig unstreitig sind zwischenzeitlich Abgeltungsansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zustand der anhaltenden Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bis zu einem Übertragungszeitraum von 15 Monaten, abzugelten.

Hieraus resultiert jedoch kein Anspruch auf Abgeltung während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Vielmehr kann der Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht wirksam auf Urlaub verzichten. Entsprechende Abreden sind nichtig – § 134 BGB (vgl. auch BAG 9 AZR 143/04).

Dem Arbeitgeber ist deshalb bereits, um künftigen Streitigkeiten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vorzubeugen, dringend davon abzuraten, einem entsprechenden Begehren des Arbeitnehmers nachzukommen.

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann