Ehegattentestament ohne Unterschrift beider Ehegatten


Wird ein Testament nur durch einen der beiden Ehegatten eigenhändig unterschrieben, durch den anderen aber nicht, so steht dieses Testament nicht einem Ehegattentestament gleich.

Der Eintritt dieser Rechtsfolge dürfte verständlich sein.

Das Oberlandesgericht Hamm 15 W 46/14 wies in seiner aktuellen Entscheidung daraufhin, dass ein solches Testament aber auch nicht zwingend als Einzeltestament des unterzeichnenden Ehegatten ausgelegt werden könne. Vielmehr komme im Regelfall einem solchen Testament überhaupt keine rechtsgestaltende Wirkung zu.

Es käme demnach bei einer solchen Fallgestaltung zur gesetzlichen Erbfolge.

Ehegatten als Erblasser sollten diese Rechtsfolgen unbedingt bei der Abfassung eines Ehegattentestaments berücksichtigen.

signatur-artikel-nadine-becker

Pressemitteilung zu Oberlandesgericht Hamm 15 W 46/14