Das Bearbeitungsentgelt – Die Verjährung des Rückforderungsanspruchs


Nun liegen auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH XI ZR 348/13, BGH XI ZR 17/14) über die Verjährung bei Rückforderungsansprüchen von Kreditnehmern vor.

Dass  formularmäßig vereinbarte Darlehensbearbeitungsentgelte unwirksam sind, hatte der BGH bereits im Monat Mai 2014 entschieden (BGH XI ZR 405/12; BGH XI ZR 170/13).

Nach aktueller Rechtsprechung des BGH beginnt die dreijährige kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmern die Klageerhebung nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war. Diese rechtliche Wertung begründet sich damit, dass bis 2011 Bearbeitungsentgelte in „banküblicher Höhe“ von zuletzt bis zu 2% von der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebilligt worden waren. Erst im Laufe des Jahres 2011 hatte sich eine oberlandesgerichtliche Rechtsprechung herausgebildet, die diese Art von Bearbeitungsentgelten missbilligte.

Demnach sind nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten kenntnisunabhängigen 10jährigen Verjährungsfrist des § 199 IV BGB vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind.

Für Darlehnsnehmer bedeutet diese Ausweitung der bisherigen Rechtsprechung, dass Sie auch für frühere, bereits relativ „alte“ Kredite die gezahlte Bearbeitungsgebühr zurückfordern und soweit Zinsen auf diese entrichtet wurden, sogar die Zinsen als weiteren Schaden geltend machen können. Dies jedoch lediglich im Rahmen der absoluten Verjährungsfrist des § 199 IV BGB.

Gerade bei „Altkrediten“ sollte deshalb unbedingt Unterbrechung noch im Jahr 2014 herbeigeführt werden.

Rechtsrat sollte daher im Einzelfall äußerst zeitnah eingeholt werden.

Signatur Artikel Nadine Becker

Pressemitteilung des BGH Nr. 153/2014

BGH, Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 348/13 (liegt noch nicht in gedruckter Fassung vor)

BGH, Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 17/14 (liegt noch nicht in gedruckter Fassung vor)


Rückforderung der von Banken verlangten Bearbeitungsgebühr

Focus Money Online, Artikel vom 28.10.2014