Möglicherweise misstverstandene Rechtsprechung zur Tarifpluralität führt mittelbar zur Lahmlegung des öffentichen Lebens


GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokführer) oder Cockpit legen das öffentliche Leben lahm.

Was bereits aufgrund der Streiks der Piloten in diesem Jahr zu befürchten war, wird nun mit dem Streik der GDL zur Tatsache. Eine sog. Spartengewerkschaft legt das öffentlich Leben lahm.

Pünktlich zum Ferienende in sieben Bundesländern sowie des Beginns der Ferien in zwei Bundesländern legt die GDL den Nah- und Fernverkehr auf der Schiene lahm.  Dies obwohl die Bahn der Gewerkschaft zur Abwendung des Streiks, ein neues Angebot in letzter Minute  mit erheblichem Entgegenkommen vorgelegt hatte.

Der Streik begann im Laufe des 17.10.2014 und soll am 20.10.2014 gegen 04:00 Uhr enden. Ein Land in Geiselhaft?

Die GDL kündigte zudem am Morgen des 19.10.2014 an, dass sie sich eine streikfreie Woche ab dem 20.10.2014 vorstellen könne. Dies impliziert, dass die GDL unverdrossen zum Streik bereit ist [Ab Montag Streikpause bei der Bahn“ – Quelle: Tagesschau vom 19. Oktober 2014].

Verschlimmert wurde die Situation noch durch den Spieltag der Bundesliga. Man rechnete mit bis zu weiteren 100.000 Betroffenen, welche mutmaßlich auf Autos und Fernbusse umsteigen mussten.

Ungeachtet der politischen Reaktionen, wie die Ankündigung eines Gesetzes zur Tarifeinheit [„Arbeitsministerin Nahles zur Tarifeinheit“ – Quelle: Tagesschau vom 17. Oktober 2014], stellt sich die Frage, warum sich in den letzten Jahren die Angriffslust von Spartengewerkschaften deutlich gesteigert hat.

Mutmaßlicher  Hintergrund der Angriffsfreude der GDL ist eine ab 2010 veränderte Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts, nämlich die Aufgabe der Rechtsprechung zur Tarifeinheit. Mit gleich mehreren Beschlüssen gab das Bundesarbeitsgericht seine jahrzehntelange Rechtsprechung zur Tarifeinheit, welche sich damit begründete, „ein Arbeitgeber müsse aus Praktikabilitätsgründen lediglich mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen“, auf.

Hierdurch offenbar ermutigt, streikt die kleinere GDL mit Folgewirkung für alle Bürger und mit massivem Einfluss auf das öffentliche Leben munter darauf los.

Der jetzt andauernde Streik wurde gerade mit dem Ziel begründet, für alle „Bahner“ verhandeln zu dürfen.

Es soll also die Tarifeinheit der Bahn aufgebrochen werden, um Tarifpluralität zu erzwingen; schlussendlich geht es aber auch um die Abwerbung von Mitgliedern der Konkurrenzgewerkschaft Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Diese äußerste sich bereits zu dem Verhalten der GDL auf ihrem eigenen Internetauftritt.

Gewerkschaftskonkurrenz schade allen Beschäftigten – Quelle: Interview Alexander Kirchner mit dem Deutschlandfunk am 16.10.2014

Der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner hat sich für einheitliche Tarifverträge innerhalb einer Berufsgruppe ausgesprochen. In einem Interview zur aktuellen Tarifrunde bei der Deutschen Bahn sagte er: „Wir sind der Meinung, Gewerkschaftskonkurrenz im Betrieb schadet eigentlich allen Beschäftigten, und wie auch in anderen Ländern wäre es sinnvoll, dass Gewerkschaften zusammen und nicht gegeneinander arbeiten.“  [Quelle: Bekanntmachung der EVG vom 17.10.2014]

Die GDL wird sich aufgrund ihres Verhalten sicherlich die Frage gefallen lassen müssen, ob sie nicht bereits jetzt über das rechtlich Zulässige hinausschießt. Hiermit werden sich vielleicht in naher Zukunft Gerichte beschäftigen müssen.

Die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin Nahles zu einem Gesetz zur Tarifeinheit noch im Monat November 2014 ist daher zunächst einmal zu begrüßen, um Fehlwüchsen im Streikrecht entgegenzuwirken, welche durch Spartengewerkschaften aufgrund missverstandener Rechtssprechung ausgelöst werden. Ob den „politischen“ Worten nun auch Taten folgen, bleibt abzuwarten.

Unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen bei Ausübung der Koalitionsfreiheit und unter Hinweis auf die möglichen Schranken des Art. 9 Abs. 3 GG sollten auch die Gewerkschaften den verantwortungsvollen und verhältnismäßigen Umgang mit den Mitteln des Arbeitskampfes wahren.

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann

BAG, Beschluss vom 27. Januar 2010, NZA 2010, 645, 649

BAG, Beschluss vom 23. Januar 2010,  Aktenzeichen: 10 AS 2/10

BAG, Beschluss vom 23. Juni 2010, Aktenzeichen: 10 AS 3/10

Frankfurter Allgemeine Zeitung „Stoppt diesen Mann“ Artikel vom 19. Oktober 2014