Kein Anspruch auf Privatnutzung eines Dienstwagens nach 6-wöchiger Krankheit des Arbeitnehmers


Arbeitnehmer, welche einen Dienstwagen durch ihren Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen bekommen, haben keinen Anspruch auf Bereitstellung dieses Fahrzeuges nach Ablauf des Zeitraums der Entgeltfortzahlung von 6 Wochen gemäß § 3 Abs. 1 EFZG.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG 9 AZR 631/09) begründete dies damit, dass es sich bei der Bereitstellung des Dienstwagens zur privaten Nutzung um einen geldwerten Vorteil in Form eines Sachbezuges handele und wies die Klage eines langanhaltend erkrankten und schwerbehinderten Arbeitnehmers schlussendlich ab.

Das BAG stellte u. a. fest:

Damit ist sie [die Bereitstellung] nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss, und sei es – wie im Fall von Krankheit – ohne Erhalt einer Gegenleistung (BAG 11. Oktober 2000 – 5 AZR 240/99 – zu A II 1 b der Gründe, BAGE 96, 34).

Diese konsequente Entscheidung sollte von Fuhrparkleitern der Arbeitgeber dringlichst berücksichtigt werden.

Arbeitnehmer, welche einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen bekommen, sollten für den Fall einer langanhaltender Erkrankung hingegen mit Ablauf von 6 Wochen nicht mehr damit disponieren, dass ihr Arbeitgeber ihnen das Fahrzeug weiter zur Nutzung überlässt.


BAG 9 AZR 631/09, verkündet am 14.12.2010


Signatur Artikel Björn-M. Folgmann