Bank haftet bei nicht ausgewogener Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage


Das Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 15.04.2014 (3 U 2124/13) gab der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Umweltbank recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale).

Demnach haftet die Bank für emeritierte Papiere, wenn sie die Risiken eines Wertpapieres nicht angemessen und ausgewogen zu den angepriesenen Chancen darstelle.

Umso mehr die Bank die Chancen hervorhebe, umso mehr müsse sie auch die Risiken in verständlicher Weise darstellen. Hierbei genüge auch nicht der bloße Hinweis auf verlinkte Dokumente, aus welchen sich die Risiken erschließen ließen.

Im konkreten Fall hatte eine Bank zu Genussscheinen eines Solarparks gesondert auf die Chancen, insbesondere den hohen Ertragswert und der zugunsten der Inhaber gestellten Sicherheiten (sog. Projektsicherheiten) hingewiesen, ohne konkret darüber aufzuklären, welchen Einschränkungen diese Projektsicherheiten unterliegen.

Hierbei handele es sich, da die Chancen im Wesentlichen unausgewogen zu den Risiken dargestellt wurden, insbesondere die mit den Sicherheiten verbundenen Risiken nicht hinreichend dargestellt wurden, um eine unausgewogene Darstellung.

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssten aber die Chancen und Risiken eines Wertpapieres angemessen dargestellt werden. Umso mehr die Vorteile herausgehoben werden, umso deutlicher müsse auch in verständlicher Weise auf die Risiken hingewiesen werden.

Verbraucher sollten bei Anlagemodellen im Vorfeld mit Bedacht die Chancen und Risiken abwägen und sich im Vorfeld durch die Banken selbst, aber auch bei höheren Kapitalanlagen mit Hilfe von fremder Expertise ein Bild machen, bevor sie überhastet Verlockungen vermeintlich sicherer Anlagen verfallen.

Erleidet man ein unerwarteten Schaden, sollte man sich zumindest nicht davor scheuen, die Sache rechtlicher einer Überprüfung zuzuführen.


Rückforderung der von Banken verlangten Bearbeitungsgebühr


Signatur Artikel Björn-M. Folgmann