Illegaler Download und verhaltensbedingte Kündigung


Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, dem Arbeitnehmer bei hinreichendem Verdacht eines illegalen Downloads auf einen dienstlichen Rechner verhaltensbedingt, je nach Art des Umfangs des Vorwurfs auch fristlos zu kündigen.

Er hat hierbei jedoch auszuschließen, dass eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, das ein anderer Arbeitnehmer den illegalen Download vorgenommen hat.

Haben andere Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Zugang zum streitgegenständlichen Rechner, so obliegt dem Arbeitgeber die volle  Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der gekündigte Arbeitnehmer mit hinreichender Sicherheit auch den Download vorgenommen hat.

So befand das Landesarbeitsgericht Hamm 13 Sa 596/13, dass die Kündigung eines Informationstechnikers, auf dessen Dienstrechner illegale Downloads gefunden wurden, nicht berechtigt erfolgte, da der Arbeitnehmer nur zu ca. 50 % der Arbeitszeit sich am Rechner aufhielt und der Rechner im übrigen frei zugänglich für andere Mitarbeiter des Arbeitgebers war.

Arbeitgeber sollten klare Dienstanweisungen zur Nutzung von EDV erlassen und in der täglichen Arbeitspraxis auch umsetzen, um im Zweifelsfall auch den Nachweis führen zu können, dass der illegale Download mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch den Arbeitnehmer vorgenommen wurde.

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann