Rechtsschutzversicherer und Recht zur freien Wahl des Anwaltes


In einem Vorabentscheidungsersuchen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie betreffend Art. 4 Abs. 1 87/344/EWG dahingehend konkretisiert, dass grundsätzlich der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer einen Anspruch auf freie Wahl seines Rechtsvertreters habe (EuGH vom 7.11.13, C-442-12).

Insbesondere kann der Versicherte nicht ohne weiteres auf Personal des Versicherers, oder durch Rahmenverträge kooperierende Personen, verwiesen werden.

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann