Das Testament – Der Inhalt


Nach Darstellung der formellen Aspekte, die bei Erstellung des Testaments zu beachten sind, folgt nun ein Überblick über die inhaltliche Gestaltung.

Bei der Erstellung eines Testamentes gibt es inhaltlich keine einheitliche Gestaltungsmöglichkeit. Die Wünsche und Vorstellungen der Verfasser sind sehr unterschiedlich und auch die Familienverhältnisse bedürfen unterschiedlicher  Gestaltungen.

Was Sie bedenken sollten:

Möchten Sie zusammen mit Ihrem Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament verfassen, dann müssen Sie bedenken, dass es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gibt.

Sie können ein Berliner Testament verfassen, womit sie die Einheitslösung regeln, sie können aber auch die Trennungslösung vereinbaren, hiermit ordnen Sie eine Vor- und Nacherbschaft an. Vielleicht wollen Sie Ihrem  Ehepartner oder jemandem Dritten auch ein Wohnrecht einräumen.

Möchten Sie jemanden mit einem Vermächtnis bedenken. In diesem Fall wird der Berechtigte nicht Erbe. Er hat gegen den Erben lediglich einen Herausgabeanspruch bezüglich des Vermächtnisses.

Möchten Sie eine Vorerbschaft/Nacherbschaft regeln. Diese Verfügung treffen Sie, wenn nach Ihrem Willen zunächst eine Person/mehrere Personen Erbe/n  werden (Vorerbe) und erst nach Eintritt einer Bedingung jemand anderes Erbe (Nacherbe) wird.

Wenn Sie Ihren Ehegatten oder Abkömmlinge enterben möchten, sollten Sie immer bedenken, dass auf Grund des Pflichtteilsrechts eine vollständige Enterbung nur in wenigen seltenen Ausnahmefällen möglich ist.

Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten und je nach Sachverhalt und Familienverhältnissen bietet sich die eine oder andere Gestaltungsmöglichkeit an.

Auch zu beachten sind steuerrechtlich Aspekte nach dem Erbschaftsteuergesetz, aber auch die Schenkungssteuer kann von Bedeutung sein.

Bei der Verfassung eines Testaments kommt es oftmals entscheidend auf den Wortlaut an und die Verwendung dieser Worte bedeutet bei Juristen häufig etwas anderes als juristische Laien damit verbinden. Deshalb kommt es im Falle der Auslegung von Testamenten zu Schwierigkeiten. Muss das Testament ausgelegt werden, besteht die Gefahr, dass der Wille des Erblassers von Juristen falsch ermittelt wird. Deshalb ist auf den eindeutigen Wortlaut besonderes Augenmerk zu legen.

Ihren Wunsch, eine Regelung für Ihr Ableben zu schaffen, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Signatur Artikel Nadine Becker